„Sanierung auf eigene Faust bleibt eine Illusion"
Fachartikel von Alexander Eichner in MittelstandsWiki vom 02.05.2014
„Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 1. März 2012 gibt es für Unternehmer die Möglichkeit, ihren in Schieflage geratenen Betrieb in Eigenverwaltung zu sanieren. Der Gesetzgeber hatte diese Neuerung in der Insolvenzordnung geschaffen, um dem Schuldner selbst die Chance zu geben, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, ohne dass er seine operativen Aufgaben und Befugnisse aus der Hand geben müsste.
Dieses sogenannte Schutzschirmverfahren hat mehrere Vorteile:
- Der Unternehmer behält die Kontrolle über das operative Geschäft.
- Der Insolvenzverwalter ist nur noch Sachwalter ohne Eingriffsrecht. ..."
Link zum vollständigen Artikel
Dieser Artikel erschien am 01.07.2014 auch in perspektive-mittelstand.de unter dem Titel: Herkulesaufgabe Sanierung / Unternehmenssanierung auf eigene Faust bleibt Illusion